Ihr Immobilienhinweis kann sich auszahlen
Tippgeberprovision für Immobilien: Kennen Sie einen Eigentümer, der über den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie nachdenkt? Geben Sie mir einen Immobilienhinweis. Ist der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten und meiner Kontaktaufnahme einverstanden und kommt dadurch eine erfolgreiche Vermittlung zustande, erhalten Sie bis zu 10 % der von mir vereinnahmten Maklerprovision.

Bis zu 10 % Tippgeberprovision
Ihre Vergütung orientiert sich an der Maklerprovision, die ich aus der erfolgreichen Vermittlung tatsächlich vereinnahme.

Ein Hinweis genügt
Sie geben mir die wesentlichen Informationen zur Immobilie beziehungsweise zum Eigentümer. Die weitere Kontaktaufnahme und Abstimmung übernehme ich.

Transparent geregelt
Die Voraussetzungen und die Höhe einer möglichen Tippgeberprovision werden vorab klar vereinbart.
Tippgeberprovision für Immobilien: Ablauf und Voraussetzungen
Erfahren Sie, wie Sie einen Immobilienhinweis geben, welche Voraussetzungen gelten und wann Sie eine Tippgeberprovision erhalten.
1 – Immobilienhinweis geben
Sie kennen einen Eigentümer, der über Verkauf oder Vermietung nachdenkt? Mit seinem Einverständnis geben Sie mir die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten weiter.
2 – Voraussetzungen prüfen
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Weder die Immobilie noch der Eigentümer dürfen mir bereits bekannt sein. Die Immobilie darf noch nicht öffentlich angeboten werden und der Eigentümer muss der Kontaktaufnahme zustimmen.
3 – Kontakt und Vermittlung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, nehme ich Kontakt mit dem Eigentümer auf. Kommt ein Maklerauftrag zustande, übernehme ich die Vermarktung und Vermittlung der Immobilie.
4 – Tippgeberprovision erhalten
Wird die Immobilie erfolgreich vermittelt und erhalte ich die vereinbarte Maklerprovision, erhalten Sie die zuvor vereinbarte Tippgeberprovision – bis zu 10 % der von mir vereinnahmten Maklerprovision.
Häufige Fragen zur Tippgeberprovision für Immobilien
Antworten zu Immobilienhinweisen, Voraussetzungen, Höhe und Auszahlung der Tippgeberprovision bei Patrick Metz Immobilien.
Was ist eine Tippgeberprovision bei Immobilien?
Eine Tippgeberprovision bei Immobilien ist eine vereinbarte Vergütung für einen Immobilienhinweis, aus dem eine erfolgreiche Vermittlung entsteht. Bei Patrick Metz Immobilien kann die Tippgeberprovision bis zu 10 % der tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision betragen. Die konkrete Höhe und die Voraussetzungen werden vorab vereinbart.
Wann erhalte ich eine Tippgeberprovision?
Eine Tippgeberprovision erhalten Sie, wenn aufgrund Ihres Immobilienhinweises ein Maklerauftrag zustande kommt, die Immobilie erfolgreich vermittelt wird und Patrick Metz Immobilien die vereinbarte Maklerprovision vereinnahmt hat. Voraussetzung ist außerdem, dass die Bedingungen des Tippgeberprogramms erfüllt sind.
Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Die Tippgeberprovision beträgt bis zu 10 % der von Patrick Metz Immobilien tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision. Die konkrete Höhe und die Voraussetzungen werden vorab vereinbart.
Welche Voraussetzungen muss ein Immobilienhinweis erfüllen?
Für eine Tippgeberprovision dürfen Patrick Metz Immobilien weder die Immobilie noch der Eigentümer bereits bekannt sein. Die Immobilie darf außerdem noch nicht öffentlich zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden. Der Eigentümer muss mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten und einer Kontaktaufnahme durch Patrick Metz Immobilien einverstanden sein.
Wann besteht kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision?
Ein Anspruch auf eine Tippgeberprovision besteht insbesondere nicht, wenn mir die Immobilie oder der Eigentümer bereits bekannt ist oder die Immobilie bereits öffentlich zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird. Auch ohne Einverständnis des Eigentümers zur Datenweitergabe und Kontaktaufnahme kann der Hinweis nicht berücksichtigt werden.
Muss der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden sein?
Ja. Der Eigentümer muss mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an Patrick Metz Immobilien und einer anschließenden Kontaktaufnahme einverstanden sein. Ohne dieses Einverständnis kann der Immobilienhinweis nicht als Grundlage für eine Tippgeberprovision berücksichtigt werden.
Kann ich Hinweise zu Verkaufs- und Vermietungsimmobilien geben?
Ja. Sie können einen Immobilienhinweis geben, wenn ein Eigentümer über den Verkauf oder die Vermietung seiner Immobilie nachdenkt. Anschließend prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Tippgeberprovision erfüllt sind.
Was passiert, wenn aus meinem Immobilienhinweis kein Maklerauftrag entsteht?
Kommt aufgrund Ihres Immobilienhinweises kein Maklerauftrag oder keine erfolgreiche Vermittlung zustande, wird keine Tippgeberprovision fällig. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Wann wird die Tippgeberprovision ausgezahlt?
Die Tippgeberprovision wird ausgezahlt, wenn die Immobilie aufgrund Ihres Hinweises erfolgreich vermittelt wurde und ich die daraus resultierende Maklerprovision erhalten habe. Der konkrete Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach der vorab getroffenen Vereinbarung.
Sie kennen eine Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll?
Geben Sie mir Ihren Immobilienhinweis unverbindlich weiter. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Tippgeberprovision erfüllt sind, und melde mich anschließend persönlich bei Ihnen.
Unverbindlich · Persönliche Prüfung · Klare Vereinbarung vorab
